Die vorläufige Sicherung der Sicherung. Die Bauhandwerker-Sicherungshypothek gem. § 648 BGB im einstweiligen Rechtsschutz.
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Der schuldrechtliche Anspruch des Bauhandwerkers aus § 648 BGB auf eine dingliche Sicherung seiner Werklohnforderung für bereits erbrachte Leistungen hat in der baurechtlichen Praxis eine nur geringe Bedeutung. Er beschäftigt Vertragsparteien, deren Rechtsanwälte und die Gerichte allerdings immer wieder als Grundlage eines Verfügungsanspruchs, wenn in einstweiligen Verfügungsverfahren die Eintragung einer Vormerkung erstrebt wird, so dass über Jahrzehnte hinweg immer wieder gerichtliche Entscheidungen ergangen sind, die in diesem Zusammenhang zu einzelnen Problemen Stellung genommen haben und Gegenstand wissenschaftlicher Würdigung geworden sind. Im Rahmen des Beitrags soll der Versuch unternommen werden, einen systematischen Überblick über Zweck und Inhalt eines solchen Begehrens im einstweiligen Rechtsschutz sowie damit verbundene Verfahrensfragen zu bieten.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 1
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S. 14-18