BGB §§ 276, 839. BGH, Urteil vom 7.2.1980 - III ZR 23/78, OLG Saarbrücken.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Zur Frage der Haftung der Gemeinde, die nach erfolgter Teilungsgenehmigung die Verhandlungen mit dem Eigentümer über den Abschluss eines (für die Erteilung der Baugenehmigung notwendigen) Erschließungsvertrages aus sachfremden Gründen abbricht. Der Bürger hat zwar grundsätzlich kein subjektives - öffentliches Recht auf Erschließung und damit auch nicht auf den Abschluss eines Erschließungsvertrages. Daraus kann aber allein noch nicht gefolgert werden, dass eine Ersatzpflicht gegenüber dem Bürger stets ausscheidet, wenn ein erwarteter Vertragsschluss infolge überraschenden Verhaltens des Stadtrats ausbleibt. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Vertrag, Erschließungsvertrag, Teilungsgenehmigung, Haftung, Schadenersatz, Rechtsprechung, BGH-Urteil, Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.4, S.209-211, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Vertrag, Erschließungsvertrag, Teilungsgenehmigung, Haftung, Schadenersatz, Rechtsprechung, BGH-Urteil, Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries