Weiterbildung im Arbeitsverhältnis.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2002/3178

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RE
DI

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Abstract

Weiterbildung ist kein zentrales Thema der Rechtswissenschaft, hat aber aber im Arbeitsverhältnis einen Platz. Das zeigen Statistiken und das Klagen der Arbeitgeber über zu hohe Kosten. Doch weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer konnten sich - bis auf einige dargestellte spezielle Regelungen - an Leitlinien orientieren, ob und wie sie Weiterbildung verlangen können. Die Weiterbildung ist eine Arbeitsvoraussetzung, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist. Auch der Arbeitnehmer muss diese implementieren. Daher ist Weiterbildung für den Arbeitnehmer eine Nebenleistungsverpflichtung konkretisiert durch das arbeitgeberische Direktionsrecht. Grenzen der Weiterbildungsverpflichtungen bilden verschiedene Kriterien zur inhaltlichen Ausgestaltung. Weiterbildung wird für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein berechenbarer Faktor der Arbeitswelt. Interessenvertretungen von Arbeitnehmern können Weiterbildungsoffensiven neu aufleben lassen. Weiterbildung wäre mit einem einheitlichen Regelungswerk durchsetzbar. difu

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287 S.

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Arbeits- und Sozialrecht; 70