Der besondere Schutz von Ehe und Familie. Die verfassungsrechtliche Einordnung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften unter dem Blickwinkel des Verfassungswandels.
Books on Demand
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2005
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Books on Demand
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Norderstedt
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 2005/3095
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
RE
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In den letzten Jahren sind im Bereich des Ehe- und Familienrechts wichtige Veränderungen eingetreten, z. B. das Lebenspartnerschaftsgesetz (2001), welches gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, eine rechtlich anerkannte Partnerschaft einzugehen. Die Arbeit untersucht, ob aufgrund der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten die Annahme eines Verfassungswandels dahingehend möglich ist, dass - ohne dass eine Verfassungsänderung stattgefunden hat -, der Schutzbereich des Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nunmehr neben der Ehe auch andere Lebensgemeinschaften einschließt bzw. der Begriff der Familie zwischenzeitlich auch die nichteheliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit Kindern umfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine solche Änderung des Art. 6 oder, außerhalb dieser Begriffe, durch eine Erweiterung des Schutzbereichs stattfinden kann. Die Untersuchung beschäftigt sich damit, inwiefern eine Gleichstellung anderer Lebensgemeinschaften als Resultat eines Verfassungswandels möglich und sinnvoll wäre und inwieweit dies überhaupt in der Form eines Verfassungswandels zu bewirken wäre. Einen wichtigen Punkt im Rahmen der Prüfung des Verfassungswandels bildet Art. 79 GG. Da dieser das Verfahren der Verfassungsänderungen explizit und abschließend beschreibt ist zu prüfen, inwieweit der gesetzlich nicht geregelte Verfassungswandel statthaft sein kann. sg/difu