Eigene und fremde Angelegenheiten der Träger öffentlicher Verwaltung.
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SEBI: 70/418
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DI
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Abstract
Unterstaatliche Verwaltungsträger werden gemeinhin in zwei Gruppen eingeteilt 1. in Träger mittelbarer Staatsverwaltung, die im wesentlichen ,,fremde'' Angelegenheiten erledigen, und 2. in Selbstverwaltungsträger, die vorwiegend ,,eigene'' Angelegenheiten wahrnehmen.Ziel der Untersuchung ist es festzustellen, wodurch sich diese eigenen Angelegenheiten der Selbstverwaltungsträger von den fremden Angelegenheiten abheben.Im ersten Teil der Untersuchung wird zunächst der Begriff der öffentlichen Angelegenheiten dargestellt, den es zu unterteilen gilt.Im Anschluß daran wird erläutert, was den Selbstverwaltungsträger in der Vergangenheit gekennzeichnet hat und welche Merkmale heute diesen Begriff charakterisieren.Der zweite Teil der Arbeit geht anfangs auf die Bedenken ein, die einer Unterscheidung der Staatsglieder nach den von ihnen erledigten Angelegenheiten entgegenstehen.Der Verfasser weist die Notwendigkeit nach, eigene und fremde Angelegenheiten der Staatsglieder zu unterscheiden, und versucht dann, beide voneinander abzugrenzen.Schließlich werden die Folgen dieser gewonnenen Unterscheidung für den Begriff des Selbstverwaltungsträgers deutlich gemacht.Der dritte Teil stellt schließlich die wichtigsten Gruppen von Selbstverwaltungsträgern mit ihren Aufgaben vor Gebietskörperschaften, berufständische Körperschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. die Hochschulen.
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Kommunalverwaltung, Selbstverwaltung, Kompetenzbereich, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verband, Verwaltung, Recht
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Münster: (1969), XXXII, 111 S., Lit.
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Kommunalverwaltung, Selbstverwaltung, Kompetenzbereich, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Verband, Verwaltung, Recht