Anforderungen der Seveso-II-RL an die örtliche Raumplanung.

München
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München

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DE

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Hüthig Jehle Rehm

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0721-7390

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ZLB: 4-Zs 3289
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
TIB: ZB 3908

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Abstract

Mit der Richtlinie 82/501/EWG, der Seveso-II-Richtlinie, reagierte die Europäische Gemeinschaft auf Giftgasunglücke in Italien, Indien und Mexiko sowie in einer Feuerwerkskörperfabrik in Holland. Die Richtlinie ist in Deutschland über Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und über die Störfallverordnung umgesetzt worden. Die Konsequenzen der dabei im Mittelpunkt stehenden Abstandsregelungen zu gefahrträchtigen Anlagen für die Bauleitplanung und die Genehmigung solcher Anlagen sind allerdings noch nicht ganz im Bewusstsein der Planungspraktiker und Behörden verankert. Vor diesem Hintergrund wird dargestellt, welche Anforderungen die Seveso-II-Richtlinie und ihre Umsetzung in das nationale Recht an die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen stellen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der bauleitplanerischen Abwägung.

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Umwelt- und Planungsrecht

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Nr. 8
Nr. 9

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S. 281-287
S. 342-349

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