Gemeindliche Planungshoheit und Bau von Wiederaufarbeitungsanlagen.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
SEBI: Zs 2216-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Erteilung der für den Bau einer Wiederaufbereitungsanlage (WAA) erforderlichen Baugenehmigung kann nicht gegen den Willen einer Standortgemeinde erteilt werden. Darüber hinaus bedarf es einer bauleitplanerischen Ausweisung der WAA in einem Bebauungsplan, so dass sogar die aktive Unterstützung des Projektes durch die Gemeinde notwendig ist. Bei anhaltender kritischer Einstellung der Bevölkerung zu der Technologie der Wiederaufarbeitung ist damit aber zu erwarten, dass auch bei einer Standortfestlegung durch die Landesregierung das Projekt keineswegs zügig verwirklicht werden kann. Wird ein solches Projekt ernsthaft verfolgt, stehen diesem auf Grund des geltenden Planungsrechtes erhebliche Hindernisse entgegen. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bauordnungsrecht, Bundesbaugesetz, Gemeinde, Wiederaufbereitungsanlage, Genehmigung, Planungshoheit, Privilegierung, Paragraph 35, Paragraph 36, Paragraph 38
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 32(1982)Nr.12, S.411-417 Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bauordnungsrecht, Bundesbaugesetz, Gemeinde, Wiederaufbereitungsanlage, Genehmigung, Planungshoheit, Privilegierung, Paragraph 35, Paragraph 36, Paragraph 38