Die Klagebefugnis privater Dritter bei atomrechtlichen Anlagegenehmigungen.

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SEBI: 88/135

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Zusammenfassung

In der Bundesrepublik geht kein Kraftwerk in Betrieb, dessen atomrechtliche Genehmigung nicht bis zur letzten Instanz verwaltungsgerichtlich angefochten wwrde. Besondere Probleme werfen die Drittschutzklagen auf. Die vorliegende Untersuchung unternimmt den Versuch, die sich bei der Anfechtung atomrechtlicher Anlagegenehmigungen unter dem Gesichtspunkt der Klagebefugnis privater Dritter ergebenden Probleme zusammenhängend darzustellen. Bei den formellrechtlichen Fragen wird u. a. das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und seine Auswirkungen auf die Klagebefugnis durchleuchtet. Anschließend wird auf materiellrechtliche Grundfragen eingegangen. Hierbei werden u. a. die staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte privater Dritter und die Reichweite des Gefahrenschutzes diskutiert. Abschließend wwrd auf die spezifischen Fragen der einzelnen Risikobereiche eingegangen, z. B. die Bewertung von Normalbetriebsrisiken, die Bewertung von Stör- und Unfallrisiken. gzi/difu

Beschreibung

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Atomkraftwerk, Anlagengenehmigung, Klagebefugnis, Privater, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Rechtsschutz, Sicherheit, Risiko, Strahlenschutz, Baurecht, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Energie, Recht, Atomrecht

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Würzburg: (1986), XXVI, 210 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1987)

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Atomkraftwerk, Anlagengenehmigung, Klagebefugnis, Privater, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Rechtsschutz, Sicherheit, Risiko, Strahlenschutz, Baurecht, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Energie, Recht, Atomrecht

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