Zum Begriff des "großflächigen" Einzel-Handelsbetriebes in § 11 III BauNutzVO.
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1987
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ZZ
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IRB: Z 1649
SEBI: Zs 3293-4
SEBI: Zs 3293-4
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Zusammenfassung
Bei den großflächigen (Einzel-) Handelsbetrieben des § 11 III 1 Nr. 2 bzw. 3 BauNutzVO hat sich in der Anwendungspraxis erstaunlicherweise gezeigt, dass es gerade das Merkmal der "Großflächigkeit" ist, das zu erheblichen Auslegungsproblemen für Planungs- und Genehmigungsbehörden führt. Dies wird auch durch die Zahl der Gerichtsentscheidungen belegt, die sich mit dieser Frage beschäftigen. (-z-)
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Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 6(1987), Nr.12, S.1053-1056, Lit.