Finanzierung nach SGB VIII verstehen und weiterentwickeln.

Juventa
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Juventa

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Weinheim

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0947-8957

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Abstract

Im Kontext der seit 2011 geführten Diskussionen um "Steuerung und Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung" wurden die vier Länder Bayern, Hamburg. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Kreise der Länder mandatiert, beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) eine Expertise in Auftrag zu geben. Darin werden die komplexen Rechtsfragen der Finanzierung für den weiteren Diskurs aufbereitet und systematisiert. Außerdem sollten die unterschiedlichen (fach)politischen Vorstellungen zu einem möglichen rechtlichen Änderungsbedarf aus den bisherigen Diskussionen herausgearbeitet werden, um von dort aus zu erläutern, wie eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen aussehen konnte bzw. müsste, um die - teilweise divergierenden - (fach)politischen Zielsetzungen der beteiligten Akteure zu erreichen, und welche Chancen und auch welche Risiken jeweils damit verbunden waren. Im Beitrag werden einige der Ergebnisse und die möglichen Themen für die weiteren Debatten skizziert.

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Forum Erziehungshilfen

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Nr. 4

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S. 201-207

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