Staatsaufsicht gegenüber Privatbetrieben im Bereich des Gesundheitsrechts.
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SEBI: 70/782
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Zusammenfassung
Das Gesundheitswesen ist "kein greifbar fest umrissenes Gebiet, sondern durchdringt jede staatliche Betätigung, die in den persönlichen Kreis eines selbständigen Rechtsträgers eingreift". Mit dieser Charakterisierung versucht die Autorin das Anliegen von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung darzustellen, die Volksgesundheit realitätsnah zu schützen. Besonders auf dem Gebiet des Gesundheitswesens erfordert der Schutzanspruch des Einzelnen einschneidende Eingriffe in das Berufsleben. Dies zeigt sich z.B. sehr deutlich im Apothekenrecht. Aber auch die Arzneimittelhersteller, die den Apothekern heute einen Teil ihrer ursprünglichen Aufgabe abgenommen haben, mußten in das Gesundheitswesen und in die mit ihm verbundenen strengen Kontrollen miteinbezogen werden. Neben der Darstellung der gegenwärtigen gesetzlichen Lage im Gesundheitsrecht der Bundesrepublik geht die Verfasserin in einem Exkurs auf die Rechtslage in den USA und in der EWG ein. chb/difu
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Staatsaufsicht, Privatunternehmen, Gesundheitsrecht, Lebensmittel, Kontrolle, Arzneimittel, Apothekenaufsicht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung
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Würzburg: (1967), XXX, 214 S., Lit.
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Staatsaufsicht, Privatunternehmen, Gesundheitsrecht, Lebensmittel, Kontrolle, Arzneimittel, Apothekenaufsicht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Gesundheitswesen, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung