Probleme bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Köhler
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Köhler

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Tübingen

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ZLB: 98/4026

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Die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts erfordert Lösungsansätze ganz verschiedener Art. Strafbarkeitslücken lassen sich, soweit das Strafrecht auf Verwaltungsrecht Bezug nimmt, durch eine Ergänzung des Verwaltungsrechts schließen. Aber auch im Strafrecht selbst zeigen sich Lücken, insbesondere bei der strafrechtlichen Zurechnung in Unternehmen. Das gleiche gilt in der EG, deren Recht teilweise im Kollisionsfalle zur Unanwendbarkeit von deutschen Vorschriften führt. Im Bereich des Arbeitsschutzes sollte ein verstärktes Augenmerk auf die Anmeldung zur Sozialversicherung gerichtet werden, was gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen und der Schwarzarbeit vorbeugen würde. Die Nichtzahlung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen sollte genau wie die Nichtzahlung des Arbeitnehmeranteils unter Strafe gestellt werden. Die Bestrafung eines Arbeitgebers, der gleichzeitig mehr als fünf nichtdeutsche Arbeitnehmer mindestens 30 Kalendertage lang beschäftigt, sollte in Zukunft unabhängig von der Dauer der Beschäftigung erfolgen. lil/difu

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VII, 201 S.

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