Rechtsfragen zur Übertragung der Flächennutzungsplanung auf die Kreis- oder Stadtverbandsebene.
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Die Aufteilung der Bauleitplanung in die vorbereitende Flächennutzungsplanung und die verbindliche Bebauungsplanung ist nicht verfassungsrechtlich vorgegeben, sondern eine einfachgesetzliche Konstruktion der bodenbezogenen Planungen. Die Diskussion um die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der Hochzonung gemeindlicher Planungszuständigkeiten auf eine höhere Verwaltungsebene wird beispielhaft an der gesetzlichen Übertragung der Flächennutzungsplanung auf den Stadtverband Saarbrücken geführt. Die Verbandsordnung ist insoweit in der BRD einmalig, als hier die Flächennutzungsplanung den verbandsangehörigen Gemeinden entzogen wird. Sie bildet Anlass zu rechtlichen Erwägungen, inwieweit die Verlagerung der Flächennutzungsplanung auf die Kreisebene zulässig und gegebenenfalls geboten ist. bm
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Recht, Staat/Verwaltung, Flächennutzungsplanung, Planungskompetenz, Übertragung, Kommune, Kreis, Stadtverband, Zulässigkeit, Zweckmäßigkeit, Beispiel, Verfassung
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 35(1982)Nr.5, S.189-193, Lit.
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Recht, Staat/Verwaltung, Flächennutzungsplanung, Planungskompetenz, Übertragung, Kommune, Kreis, Stadtverband, Zulässigkeit, Zweckmäßigkeit, Beispiel, Verfassung