Die Osnabrücker Oberschicht im 17. und 18. Jahrhundert. Eine sozial- und verfassungsgeschichtliche Untersuchung.

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SEBI: 76/4404

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Im Osnabrück des 17. und 18. Jahrhunderts wurde die Herrschaft nicht von Geburtsständen ausgeübt, wenn auch die verwandschaftlichen Verknüpfungen mitunter sehr eng waren. Vielmehr kann man von einem ,,patrizischen Honoratiorentum'' sprechen, in dem Vermögen und persönliche Leistung ausschlaggebender sein konnten als das Herkommen. Zugleich muß aber betont werden, daß die Chancengleichheit, die durch die Ratswahlbestimmungen theoretisch gegeben war, in Wirklichkeit nicht in diesem Maße bestand. Es läßt sich die Tendenz beobachten, daß die Familien des 17. Jahrhunderts sich in ihrer Spätphase weitgehend aus dem Handel zurückzogen und alle die Posten besetzten, die nun gewohnheitsmäßig eine akademische Ausbildung voraussetzten oder die sie tatsächlich benötigten. Diese ,,Akademisierung'' festigte die Stellung bestimmter Familien und garantierte, daß die entscheidenden Stellen, von denen wirklich Macht ausgeübt wurde, in den Händen einer kleinen Minderheit blieben.

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Oberschicht, Stadtrecht, Sozialgeschichte, Ortsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Geschichte, Recht

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Osnabrück: Wenner (1975), VI, 189 S., Tab.; Lit.; Zus.(phil.Diss.; Tübingen 1973)

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Oberschicht, Stadtrecht, Sozialgeschichte, Ortsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Geschichte, Recht

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Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen; XX