Die Archivierung und Benutzung staatlichen Archivgutes nach den Archivgesetzen des Bundes und der Länder.

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Bonn

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ZLB: 95/3993

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DI

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Abstract

Die Studie behandelt zunächst das Bundesarchivgesetz mit seinen Grundlagen und Regelungen. Danach erfolgt eine Darstellung der Archivgesetze der alten und neuen Bundesländer. Im weiteren erläutert der Autor die Aufgaben der Archive, das Verfahren der Anbietung und Übernahme von Unterlagen und die Rechte der Betroffenen, das Auskunftsrecht sowie die Rechte nach dem Tod des Betroffenen. Danach stellt die Arbeit die allgemeine Nutzung des Archivgutes nach den Schutzfristen vor, wobei der Autor eine Herabsetzung der Sperrfrist von 30 auf 10 Jahre vorschlägt. Im weiteren wird überprüft, ob die Archivgesetze den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Den Städten, Gemeinden und Kreisen wird (außer in Baden-Württemberg und Bremerhaven) die Einrichtung eines Archivs nirgendwo zwingend vorgeschrieben. rebo/difu

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XVI, 202 S.

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