Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur "Lage der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland" BT -Drucksache 16/1457.

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Mit der Antwort bekennt sich die Bundesregierung unverändert zur Einhaltung ihrer kommunalfreundlichen Politik, die den Gemeinden im Rahmen der nach Art. 28 Abs. 2 GG garantierten kommunalen Selbstverwaltung das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Bereits mit der Föderalismusreform I hat sich die Bundesregierung dem Ziel genähert, die Handlungsfähigkeit des Staates auf allen Verwaltungsebenen zu sichern, indem föderale Strukturen gestärkt werden. Die mit deutlichen Auswirkungen auf die kommunale Ebene beschlossenen Verfassungsänderungen entflechten die Kompetenzen von Bund und Ländern und schaffen klarere Verantwortlichkeiten. So dürfen den Kommunen durch Bundesgesetz keine Aufgaben mehr übertragen werden. Die Situation der Gemeindefinanzen hat sich nicht zuletzt durch die Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzreformkommission dauerhaft verbessert, indem die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer verbreitert und die Gewerbesteuerumlageabgesenkt wurde. Auch hat sich die Belastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II um jährlich mehr als 2,5 Mrd. verringert. Die kommunalen Steuereinnahmen entwickeln sich nach den Ergebnissen der aktuelleren Steuerschätzungen gut. Im Bereich der Stadtentwicklung unterstützen Bund-Länder-Programme wichtige Investitionsvorhaben. Angesichts der demographischen Entwicklung besteht auch künftig dafür großer Handlungsbedarf. Die Bundesregierung wird auf EU-Ebene darauf achten, dass das Subsidiaritätsprinzip eingehalten und weiter gestärkt wird. In enger Abstimmung mit weiteren interessierten Mitgliedsstaaten wird sie Initiativen ergreifen, die der institutionellen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung tragen. difu

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