Der Grundrechtsschutz der Ausländer im deutschen Verfassungsrecht.

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SEBI: 71/1830

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Die Arbeit beschäftigt sich mit dem materiellen und prozessualen Schutz der Ausländer.Der Autor kommt zum Ergebnis, daß die meisten Grundrechte des GG Ausländern wie Inländern gleichermaßen zustehen.Der Gesetzgeber darf zwar die Ausländer benachteiligen, jedoch nur bis zur Grenze des jeweiligen Grundrechts und nur dann, wenn die Ausländereigenschaft einen sachlichen Differenzierungsgrund bietet und dabei nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird.Zwar sind eine Reihe weiterer Grundrechte dem Ausländer verfassungsrechtlich vorenthalten; dennoch garantiert ihm der Grundrechtssatz der menschlichen Würde einen bestimmten Grundbestand an Entfaltungsfreiheit.Des weiteren gewährt das allgemeine Völkerrecht dem Ausländer eine Reihe von Mindestrechten, die über Art. 25 GG als subjektiv-öffentliche Rechte Geltung erlangt haben.Obwohl nun die Ausländer den Inländern auf der Ebene der einfachen Gesetze und des Völkervertragsrechts weitgehend gleichgestellt sind, wirkt sich die verfassungsrechtliche Einschränkung nachteilig aus. sg/difu

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Grundrecht, Ausländerrecht, Menschenrechtskonvention, Völkerrecht, Asylrecht, Ausländer, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Rechtsvergleichung

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Würzburg: (1968), XXXII, 232 S., Lit.

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Grundrecht, Ausländerrecht, Menschenrechtskonvention, Völkerrecht, Asylrecht, Ausländer, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Rechtsvergleichung

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