Die bayerischen Bauernkammern von 1920 bis 1933.

Ratjen, Wolfgang
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1981

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SEBI: 83/3406

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Mit der Errichtung der bayerischen Bauernkammern wurde kurz nach den Revolutionsereignissen von 1918/19 eine alte Forderung der bayerischen Landwirtschaft Wirklichkeit.Als letztes unter den größeren deutschen Ländern erhielt damit auch Bayern eine landwirtschaftliche Berufsvertretung in Form einer öffentlich-rechtlichen, sich auf obligatorische Mitgliedschaft aller Landwirte stützenden Körperschaft.Diese löste den Landwirtschaftlichen Verein ab, der auf der Basis freiwilliger Mitgliedschaft seit 110 Jahren die Stellung der offiziellen Berufsvertretung innegehabt hatte.Gegenüber der bisherigen Berufsvertretung bedeuteten die Bauernkammern einen weiteren Schritt in Richtung Demokratisierung der Landwirtschaftlichen Interessenvertretung.Im Gegensatz zu anderen Landwirtschaftskammern, deren Tätigkeit stark auf die wirtschaftlich-technische Förderung der Landwirtschaft ausgerichtet war, lag das Schwergewicht der bayerischen Bauernkammern infolge des späten Zeitpunkts ihrer Errichtung ganz überwiegend auf wirtschaftspolitischem Gebiet. chb/difu

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München:Wölfle in Kommission (1981), VI, 204 S., Lit.(landwirtsch.Diss.; TU München 1980)

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Serie/Report Nr.

Miscellanea Bavarica Monacensia. Dissertationen zur bayerischen Landes- und Münchner Stadtgeschichte; 94Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München; 115

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