Zulässige Lärm- und Erschütterungsimmissionen beim Einsatz von Großgeräten im innerstädtischen Tiefbau.
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1989
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IRB: Z 99
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Zusammenfassung
Innerstädtische Tiefbaustellen, zur Aufnahme von Infrastruktureinrichtungen, werden oftmals rund um die Uhr betrieben. Lärm und Erschütterung, die vom Einsatz von Großbaugeräten ausgehen, führen häufig zu Konflikten mit der anliegenden Einwohnerschaft. Belästigungen und Beeinträchtigungen werden meist nur dann hingenommen, wenn sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind. Lärm, der von schlecht gewarteten und/oder veralteten Baumaschinen ausgeht, gehört zu den Belästigungen, bei denen der Anspruch auf Vermeidung ohne weiteres anerkannt wird. Nur selten kann jedoch bei Baumaßnahmen eine eindeutige Regelung mit Bezug zum Stand der Technik angewendet werden, viel häufiger muß nach einem Kompromiß gesucht werden, der die aktuelle Situation berücksichtigt. Nach einer Einführung in die Problematik von Erschütterungen und Lärm bei Baumaßnahmen, einer Aufstellung von Erschütterungswerten zur Beurteilung der Zulässigkeit von Erschütterungen, werden Fallbeispiele aufgeführt. Insbesondere beim Einsatz erschütterungserzeugender Baugeräte ist eine genaue Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Geräteeinsatz und Erschütterung von Vorteil. (hb)
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Bau-Markt, Gütersloh 88(1989), Nr.10, S.674-678, 680, Abb.;Tab.;Lit.