Die Konjunkturlenkung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und in der Gemeinschaft selbst. Eine Untersuchung des Rechtsrahmens.
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1977
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SEBI: 79/3704
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Auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs der Staaten der Europäischen Gemeinschaften wurde die stufenweise Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen.Auf der Grundlage des Berichts einer daraufhin eingesetzten Kommission (Werner-Bericht) wurden 1971 weitere Beschlüsse gefaßt.Danach sollen die Wechselkursschwankungen beseitigt werden, die Paritätsverhältnisse unwiderruflich festgesetzt, ein gemeinsames Zentralbanksystem geschaffen werden und den Organen der Gemeinschaft auf wirtschafts- und währungspolitischem Gebiet die Befugnisse und die Verantwortung übertragen werden, die eine zentrale Lenkung ermöglichen.In der Arbeit sollen die Unterschiede der neun EG-Staaten bezüglich ihrer Konjunktursteuerung nachgezeichnet werden, wobei die Bundesrepublik Deutschland vom Autor als Modellfall behandelt wird.Die Untersuchung geht von den herrschenden Gestaltungsprinzipien für die Wirtschaftsordnung aus; im zweiten Teil erfolgt eine Bestandsaufnahme der Ziele, Kompetenzträger und Instrumente der Konjunkturpolitik in den einzelnen Mitgliedsstaaten, während der dritte Teil die Konjunkturlenkung auf Gemeinschaftsebene zum Inhalt hat. chb/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1977), III, 311 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel o.J.)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 188