Subsidiarität in der Raumordnung und Landesplanung. Versuch einer grundsätzlichen Antwort.

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SEBI: 91/6467

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Aus der nationalökonomischen Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen sozialstaatlicher Politik im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung bietet sich das Subsidiaritätsprinzip auch als Gestaltungsgrundsatz für die Landesplanung an. Die subsidiäre Beschränkung des sozialstaatlichen Handelns gegenüber Individuen und Gesellschaft auf "Hilfe zur Selbsthilfe" und Sicherung von Mindestbedarfsgerechtigkeit würde auch in der Raumordnung mehr Autonomie für die Regionen bei der Bestimmung der Entwicklungsleitbilder begründen und eine Beschränkung der überfachlichen Ziele der Landesplanung auf die besonders gefährdeten Belange (z.B. Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen) ermöglichen. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Raumplanungspolitik, Raumplanungsziel, Subsidiarität, Sozialpolitik, Regionalisierung, Ökologie, Regionalplanung, Raumordnung, Landesplanung

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In: Raumplanung in den 90er Jahren.Festschrift für Karl Ruppert.Hrsg.: Goppel, Konrad und Schaffer, Franz., Augsburg:(1991), S. 543-551

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Raumplanungspolitik, Raumplanungsziel, Subsidiarität, Sozialpolitik, Regionalisierung, Ökologie, Regionalplanung, Raumordnung, Landesplanung

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ASG-Beiträge zur angewandten Sozialgeographie; 24/Sonderbd.