Verglasung einer Treppenhauswand. Verkehrssicherungspflicht, Verschulden. BGH, Urteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - OLG Celle, LG Hannover.

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DE

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0340-7489

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IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn er bei für ihn erkennbarer Gefahrenlage, die sich aus der Verglasung einer Treppenhausaußenwand mit gewöhnlichem Fensterglas ergibt, keine Abhilfe schafft. Leitsatz. Im vorliegenden Fall war der Mieter in einem Mehrfamilienhaus auf der Treppe gestürzt. Mit dem linken Arm durchstieß er die aus zwei Millimeter Fensterglas bestehende Treppenhausverglasung. Nach Zurückweisung der Klage vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht war die Revision zum BGH erfolgreich.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Baurecht

Ausgabe

Nr.5

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Seiten

S.646-649

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