Landschaftsrahmenplan Göttingen. Bd. 1, Textliche Darstellung, Bd. 2, Erläuterungen.

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1977

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SEBI: 78/6247-1.2.-4

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Das Bundesnaturschutzgesetz vom 20. 12. 1976 verpflichtet die Länder, die Landschaftsplanung gesetzlich zu regeln. Der vorliegende Landschaftsrahmenplan wurde als Modellversuch für das Land Niedersachsen erarbeitet. Der Landschaftsrahmenplan liegt in zwei Fassungen vor Band I stellt eine Zusammenfassung landespflegerischer Ziele und Maßnahmen einerseits für das Regionale Raumordnungsprogramm und andererseits für die Bauleitplanung dar. Angesprochen werden die Bereiche Naturschutz, Erholung, Bodenabbau sowie Siedlung, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorgung und Fremdenverkehr. Die textlichen Darstellungen werden ergänzt durch einen vierteiligen Entwicklungsplan im Maßstab 1 25 000. Band II enthält eine ausführliche Fassung mit Begründungen und Erläuterungen sowie weitere Pläne, Tabellen, Quellenverzeichnis und Liste der Arbeitsunterlagen.ms/difu

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Göttingen: (1977), 150 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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