Der Rechtsstatus des Deutschen Reiches.
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1979
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SEBI: 79/4312
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Zusammenfassung
Eingangs wird die sich durch die gesamte deutsche Geschichte ziehende permanente Identitätskrise als völkerrechtliches Problem untersucht und die Diskontinuität deutscher Staatlichkeit von ihren geschichtlichen Ursprüngen her entwickelt Von den Anfänqen des ersten Deutschen Reiches (1486) bis zum Wiener Kongreß (1806), über die Phase von 1806 bis 1866 bis zur Gründung des zweiten Deutschen Reiches und schließlich die Zeit von 1871 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs mit den 2 entscheidenden staatlichen Umbrüchen, 1918 und 1933.Das 2.Kapitel behandelt Theorien zur Rechtslage Deutschlands bis zu den innerdeutschen und Ostverträgen einschließlich der Theoriebildung in den beiden deutschen Staaten.Das 3.Kapitel zeichnet die Entwicklung von den Reduzierungen des Territoriums nach Ende des Zweiten Weltkriegs bis zu den Verträgen von Moskau und Warschau nach und beschreibt deren bleibende Wirkungen.Im anschließenden Teil werden ausführlich die Modalitäten der Anerkennung der DDR und ihre rechtlichen Auswirkungen im Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR behandelt und mögliche, der Anerkennung widersprechende Umstände genannt.Der Anhang umfaßt die o. g.Vertragstexte.
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Berlin: Berlin-Verl.(1979), 318 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Völkerrecht und Politik; 9