Der Gebietserhaltungsanspruch im Streit der Meinungen.

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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ZLB: 2006/2812

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RE

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Bauen bedeutet oftmals Streiten. Streiten bedeutet Zeit-, Nerven- und Kostenaufwand für alle Parteien. Dies hängt mit den langjährigen, häufig mehrere Instanzen beanspruchenden Gerichtsverfahren zusammen. Deshalb sind alternative Verfahren ein in der Baurechtspraxis immer öfter eingeschlagener Weg zur Streitlösung ohne Gericht. Dafür geben die Autoren aus ihrem jahrzehntelangen Erfahrungsschatz Vorgaben, die mehr als hilfreich sein können: Der Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens bis hin zur Vorbereitung einer Sitzung wird ebenso an Hand der gesetzlichen Vorgaben der §§ 1025 ff. ZPO bzw. der wichtigsten Schiedsgerichtsordnungen ausführlich erörtert, wie alle Möglichkeiten der Schlichtung und der Mediation aufgezeigt und erprobte Verfahrensweisen dazu erläutert werden. difu

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IX, 335 S.

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