Umweltschutz im Landkreis Hannover.

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IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267

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Zusammenfassung

Im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktionen sind den Landkreisen in den letzten Jahren zunehmend Aufgaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes übertragen worden. Beim Landkreis Hannover werden diese Aufgaben entsprechend der fachlichen Zuordnung von vier verschiedenen Ämtern wahrgenommen: dem Ordnungsamt sowie den Ämtern für Wasser und Abfall, für Naturschutz und fuer Kreisstraßen. 38 % der Gesamtfläche des Landkreises stehen unter Landschaftsschutz. Die Schmutzwasserreinigung wird als eine wesentliche Aufgabe des Umweltschutzes betrachtet. Ein Abwasserlabor wurde eingerichtet, und Verstösse gegen wassergesetzliche Bestimmungen werden verfolgt. Ebenso werden Abfalldeponien, die nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsgemässen Abfallbeseitigung entsprechen mit einer Übergangszeit geschlossen und durch Rekultivierungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden. IRPUD

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Schlagwörter

Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege, Belastbarkeit, Naturdenkmal, Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Abwasserreinigung, Abfallbeseitigung, Rekultivierung, Landkreis

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Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 33(1981)Nr.6, S.525-526, Abb.

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Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege, Belastbarkeit, Naturdenkmal, Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Abwasserreinigung, Abfallbeseitigung, Rekultivierung, Landkreis

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