Die verfassungsrechtliche Problematik der gesamtstaatlichen Kunst- und Kulturpflege in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 91/3192

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Die Pflege von Kunst und Kultur ist in der BRD Ländersache. Dennoch besteht Bedarf an gesamtstaatlichen Initiativen zur Förderung von Kunst und Kultur. Die Möglichkeiten dazu sollen hier untersucht werden. Die Regelungen in ähnlich der BRD strukturierten Bundesstaaten wie den USA, der Schweiz und Österreich sowie die Entwicklung der deutschen Kulturpolitik vom Deutschen Bund und von der Paulskirchenverfassung (1849) bis zum sogenannten "Dritten Reich" werden als Lösungsansätze verarbeitet. Befriedigende Gesamtlösungen wurden bisher jedoch nicht gefunden. Da auch der Bund unter dem Gesichtspunkt der stillschweigenden Zuständigkeit "aus der Natur der Sache" in der Kulturpolitik einen originären Zuständigkeitsbereich hat, schlägt der Autor die Gründung einer durch Bund und Länder getragenen Kulturstiftung vor, die die aufgezeigte bundesstaatliche Kompetenzordnung nicht durchbricht. Detailliert werden die bestehenden gesamtstaatlichen Kulturinstitutionen mit und ohne Länderbeteiligung untersucht. lil/difu

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Kulturpflege, Kunst, Kultureinrichtung, Kulturpolitik, Kompetenz, Bund, Bundesland, Kooperation, Föderalismus, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Kultur

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Frankfurt/Main: Lang (1990), V, 378 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1989)

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Kulturpflege, Kunst, Kultureinrichtung, Kulturpolitik, Kompetenz, Bund, Bundesland, Kooperation, Föderalismus, Verwaltungsorganisation, Verwaltung, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Verfassungsrecht, Kultur

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 961