Naturschutzrecht für Baden-Württemberg. Kommentar.
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1976
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SEBI: 78/296
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Zusammenfassung
Mit dem neuen Gesetz, das am 1. 1. 1976 in Kraft getreten ist, erfährt der Naturschutz erstmals eine landesrechtliche Vollregelung. ,,Das Naturschutzgesetz bemüht sich, mit einer ganzen Reihe von Neuerungen zu einem raschen Abbau der auf dem Gebiet des ökologischen Umweltschutzes sichtbar gewordene Lücken beizutragen.'' Mit dem Kommentar dieses Gesetzes wollen die Verf. den Übergang zum neuen Recht erleichtern helfen, wobei sie vor allem bei der Landschaftsplanung, der Anwendung des Verursacherprinzips und beim Recht auf Erholung Schwerpunkte bilden.
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Stuttgart: Kohlhammer (1976), 286 S.