Zur rechtlichen Stellung der Enteignungsbehörde nach dem BBauG.
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SEBI: Zs 745
BBR: Z 54
IRB: Z 1020
BBR: Z 54
IRB: Z 1020
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Zusammenfassung
In der bisherigen Rechtsprechung zum Enteignungs- und Enteignungsentschädigungsrecht fanden sich nur vereinzelte Ausführungen speziell zum Status und zu den Befugnissen der Enteignungsbehörde. Nun hat sich der BGH mit der Stellung der Enteignungsbehörde im verwaltungsrechtlichen Enteignungs- und im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren befasst. Es wurde die Eigenverantwortlichkeit der Enteignungsbehörde betont, besonders bei der Entscheidung über die Rechtsmittelbefugnis dieser Behörde. In diesem Zusammenhang ist der innerorganisatorische Aufbau der Behörde von besonderer Bedeutung, d.h. deren Handhabung von Entscheidungsbefugnis und Weisungsfreiheit. hg
Beschreibung
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Recht, Bundesbaugesetz, Eigentum, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Entschädigungsrecht, Behörde, Rechtsstellung, Rechtsprechung
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Verwaltungsarchiv 70(1979)Nr.2, S.177-185, Lit.
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Recht, Bundesbaugesetz, Eigentum, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Entschädigungsrecht, Behörde, Rechtsstellung, Rechtsprechung