Erfahrungsaustausch Europäisches Städtebaurecht. Städtebaurecht unter EU-Einfluss - Erfahrungsaustausch mit EU-Mitgliedstaaten zur Innenstadtentwicklung, insbesondere europäischer Arten- und Vogelschutz sowie bauplanungsrechtliche Aspekte der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG).

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Berlin

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1869-9324

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BE
RE
EDOC

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Abstract

Das nationale Planungsrecht, vor allem das flächenbezogene Städtebaurecht, ist in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben geprägt worden. Dazu gehören zum Beispiel das europäische Habitat- und Artenschutzrecht auf der Grundlage der Vogelschutz-Richtline (79/409/EWG) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (96/42/EG). Weiter haben etwa die Plan-UP-Richtlinie (2001/42/EG) und die SEVESO-II-Richtlinie (96/82/EG) Einfluss auf die Bauleitplanung. Die Studie zeigt, wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf bestimmte städtebauliche Erfordernisse reagieren. Der Vergleich verdeutlicht, wie sich die rechtlichen Anforderungen bewältigen lassen - gerade mit Blick auf eine Stärkung der Innenstadtentwicklung mit ihren vielfältigen sozialen, ökologischen, ökonomischen und rechtlichen Wechselwirkungen. Die Ergebnisse können für zukünftige Novellierungen des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung wichtige Anstöße geben.

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140 S.

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BMVBS-Online-Publikation; 34