Zur Rechtsangleichung bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.
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SEBI: 72/1930
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Zusammenfassung
Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsangleichung werden Rechtsentwicklung und Reformvorstellungen der Beamtenrechtsstellung vom 17. Jahrhundert an aufgezeigt und die gegenwärtige Angleichungssituation unter verfassungsrechtlichen Aspekten dargestellt. Die historische Entwicklung zeigt einen konsequenten Abbau formaler Standesunterschiede bei Beamten und Angestellten. Die Verlagerung der staatlichen Aufgaben in den Bereich der Leistungsverwaltung verlangt eine Revision des Dienstrechtes, das den gegenwärtigen Aufgaben besser entspricht. Der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG und auch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Abs. 5 können im Hinblick auf die tatsächliche Rechtsangleichung als wirklichkeitsfern gewertet werden. Art. 33 IV und V GG bedürfen einer Änderung, die das rational-organisatorische Problem stärker berücksichtiqt. Die bisherige Alternative Beamte-Angestellte wird durch die echte Alternative, engere-weitere Funktionsbindung, abzulösen sein.
Beschreibung
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Verwaltungsrecht, Recht, Erwerbsperson, Rechtsangleichung, Öffentlicher Dienst
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Hamburg: Sasse(1971) XII, 313 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bochum 1971)
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Verwaltungsrecht, Recht, Erwerbsperson, Rechtsangleichung, Öffentlicher Dienst
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Schriften der Stiftung Europa-Kolleg; 18