Zur Rechtsangleichung bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 72/1930

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsangleichung werden Rechtsentwicklung und Reformvorstellungen der Beamtenrechtsstellung vom 17. Jahrhundert an aufgezeigt und die gegenwärtige Angleichungssituation unter verfassungsrechtlichen Aspekten dargestellt. Die historische Entwicklung zeigt einen konsequenten Abbau formaler Standesunterschiede bei Beamten und Angestellten. Die Verlagerung der staatlichen Aufgaben in den Bereich der Leistungsverwaltung verlangt eine Revision des Dienstrechtes, das den gegenwärtigen Aufgaben besser entspricht. Der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG und auch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Abs. 5 können im Hinblick auf die tatsächliche Rechtsangleichung als wirklichkeitsfern gewertet werden. Art. 33 IV und V GG bedürfen einer Änderung, die das rational-organisatorische Problem stärker berücksichtiqt. Die bisherige Alternative Beamte-Angestellte wird durch die echte Alternative, engere-weitere Funktionsbindung, abzulösen sein.

Description

Keywords

Verwaltungsrecht, Recht, Erwerbsperson, Rechtsangleichung, Öffentlicher Dienst

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Hamburg: Sasse(1971) XII, 313 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bochum 1971)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Verwaltungsrecht, Recht, Erwerbsperson, Rechtsangleichung, Öffentlicher Dienst

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften der Stiftung Europa-Kolleg; 18