Konflikte an der Grenze zum Nachbargrundstück.

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IRB: Z 877

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Abstract

Die Grenze zwischen zwei Grundstücken markiert nur das Eigentum an Grund und Boden, sie schließt aber Auseinandersetzungen über Objekte unmittelbar auf der Grenze und über Einwirkungen von dem einen Grundstück auf das andere nicht aus. Die Rechtslage ist ziemlich unübersichtlich, da viele einschlägige Bestimmungen in vielen Gesetzen versteckt sind. Eine Reihe von Regelungen über das Nachbarrecht sind im BGB enthalten. Ausgehend von der Grundsatzregelung wird auf die Abwehr von fremden Zweigen und Wurzeln, Klagen von Abhilfemaßnahmen, Regelungen für Grenzbäume und -sträucher und Schadenersatzansprüche hingewiesen. Tabellarisch wird kurz die Rechtslage nach den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer dargestellt. (hg)

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Grundstücksrecht, Grundstücksnutzung, Grenze, Nachbarrecht, Grenzabstand, Nachbargrundstück, Rechtslage, BGB, Bodenrecht

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.2, S.94-95, Tab.

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Grundstücksrecht, Grundstücksnutzung, Grenze, Nachbarrecht, Grenzabstand, Nachbargrundstück, Rechtslage, BGB, Bodenrecht

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