Kriterien für die Auswahl von Landschaften nationaler Bedeutung. Gutachtliche Stellungnahme und Ergebnisse eines Kolloquiums des Deutschen Rates für Landespflege in Zusammenarbeit mit der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie.

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1986

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SEBI: 86/2815-4
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Es liegt im staatlichen und gesellschaftlichen Interesse, Landschaften nationaler Bedeutung mit ihren natürlichen Gegebenheiten, ihrem naturhistorischen und erdgeschichtlichen Bestand und ihrer kulturhistorischen Ausstattung zu sichern. Für die Ausweisung von Landschaften von nationaler Bedeutung neben den bestehenden Nationalparks bedarf es aber Kriterien, die ihre Richtschnur grundsätzlich aus dem Bundesnaturschutzgesetz beziehen, aber daneben auch weiterer Konkretisierung insbesondere anhand von Erfahrungen aus dem Ausland, hier der Schweiz und den Niederlanden, erfahren müssen. jp/difu

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Bonn: (1986), S. 887-959, Kt.; Abb.; Tab.; Lit.

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Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege; 50

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