Die Regionalisierung als Voraussetzung der Entwidmung von Bahnanlagen.

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Hamburg

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1615-813X

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ZLB: 2007/3377

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DI
RE

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Abstract

Nach einem Blick auf die Grundlagen des Eisenbahnwesens wird zunächst geprüft, ob und inwieweit es sich bei den Eisenbahnen, also bei der Infrastruktur und dem SPNV, um eine notwendige Staatsaufgabe handelt. Diese Frage bedarf insbesondere deshalb der Klärung, weil von ihr das Verhältnis der Beteiligten, Bund, Länder und Eisenbahnen des Bundes maßgeblich bestimmt wird und weil von ihr der Rahmen für die Zulässigkeit einer Privatisierung bzw. wirtschaftlichen Betätigung des Bundes abhängen kann. Für das Verhältnis von Bund, Ländern und Eisenbahnunternehmen des Bundes zueinander ist es ferner wichtig, wo die notwendige Staatsaufgabe ihre Grenzen findet. Daher wird zunächst versucht, die verschiedenen Gesichtspunkte aufzuzeigen, die heute eine Rolle spielen bei den insbesondere auf Grund des Subsidiaritätsprinzips erhobenen Forderungen nach Wettbewerb sowie nach Trennung von Netz und Betrieb. Eine weitere Grenze für die notwendige Staatlichkeit ergibt sich aus der durch Art. 87e Abs. 3 GG vorgegeben Privatisierung. Die daraus für die Eisenbahnunternehmen des Bundes folgende Rechtsstellung prägt das Verhältnis von Bund und Ländern maßgeblich. Ihr kommt daher auch entscheidende Bedeutung für die Frage zu, ob die Länder Einfluss auf die Stilllegung und Entwidmung von Eisenbahnanlagen haben. Als letzte, aber nicht unwichtigste Grenze wird das Wirtschaftlichkeitsgebot untersucht, welches ebenfalls im Verhältnis von Bund, Ländern und Eisenbahnen des Bundes zueinander von Interesse ist. Auf dieser Grundlage wird schließlich das Verhältnis von Bund und Ländern beleuchtet und die Abhängigkeit des Eigentums an der Eisenbahninfrastruktur von der Staatsaufgabe untersucht.

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517, LXXVI S.

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Schriften zum Planungs-, Verkehrs- und Technikrecht; 22