Rechtsentscheid für Wohnraummietsachen eingeführt.

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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287

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Abstract

Am 1.7.1980 wurde der Rechtsentscheid für Wohnraummietsachen eingeführt um auf dem durch eine hohe Rechtsunsicherheit gekennzeichneten Bereich des Wohnraummietrechts zu einer größeren Rechtssicherheit zu gelangen. Danach hat nunmehr ein Landgericht unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtsfrage vorab dem übergeordneten Oberlandesgericht zur Entscheidung vorzulegen. Diese Verpflichtung ist gegeben, wenn das Landgericht als Berufungsgericht bei einer Entscheidung einer Rechtsfrage, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergibt oder den Bestand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betrifft, von einer Entscheidung des BGH oder eines Oberlandesgerichts abweichen will. hb

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Recht, Wohnung, Wohnraummietrecht, Rechtsentscheid, Anwendungsbereich, Mietvertrag

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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 32(1980)Nr.8, S.187-188

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Recht, Wohnung, Wohnraummietrecht, Rechtsentscheid, Anwendungsbereich, Mietvertrag

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