Der Rechtsanspruch auf Naturalentschädigung bei der Enteignung von Grundstücken.

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SEBI: BG 183

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Durch die Folgen des zweiten Weltkriegs wurde eine Situation geschaffen, deren Bewältigung dem Rechtsinstitut der Enteignung, besonders der Enteignung von Grundstücken eine neue, erhöhte Aktualität verschaffte. Im Zusammenhang damit und durch die Regelung der Enteignungsgrundsätze in Art. 14 Grundgesetz tauchten neue Probleme auf. Die Untersuchung greift das Problem auf, welche Arten der Entschädigung bei der Enteignung von Grundstücken möglich sind. Als Ergebnis stellt der Autor fest, daß nach der Rechtslage des Jahres 1964 Naturalentschädigungen nur in sehr beschränktem Umfang möglich sind, nämlich dort, wo sich entsprechende gesetzliche Regelungen finden. Dies ist nur in wenigen Fällen geregelt (z. B. r r 16 II Baulandbeschaffungsgesetz, 100 Bundesbaugesetz). Alle bedeutenderen Entschädigungsnormen dagegen gewähren entweder überhaupt keinen Rechtsanspruch auf Naturalentschädigung oder genügen nicht den Anforderungen, die Art. 14 III S. 3 Grundgesetz an eine Enteignung stellt. chb/difu

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Grundstück, Enteignung, Entschädigung, Naturalentschädigung, Grundeigentum, Verfassungsrecht, Bodenrecht

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Düsseldorf: Werner (1964), 80, XXI S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg /Breisgau 1964)

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Grundstück, Enteignung, Entschädigung, Naturalentschädigung, Grundeigentum, Verfassungsrecht, Bodenrecht

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