Städtische Jugendkriminialität. Strafe - Rehabilitation - Therapie?

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Picus

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AT

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Wien

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ZLB: Kws 35/16

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Zusammenfassung

Es gehört zur Entwicklung jedes jungen Menschen, sich an bestehenden Normen zu reiben. In den wenigen Fällen, in denen daraus Straftaten entstehen, genügt in der Regel ein kleiner "Denkzettel". Diese Tat ist mitunter Ausdruck einer dahinterliegenden Störung in der physischen, psychischen oder sozialen Entwicklung des jungen Menschen, die ohne entsprechende gesellschaftliche Reaktion letztlich dazu führen könnte, dass er sich nicht ins soziale Leben einfügen kann und endgültig kriminell wird. Der Autor zeigt anhand von einigen Beispielen, wie eine gerechte und angemessene Jugendgerichtsbarkeit aussehen sollte. Wichtig ist es vor allem, nicht zu rasch und zu viel zu strafen, vielmehr sollte man Psychologen und Sozialarbeiter hinzuziehen, um die Jugendlichen aufzufangen und vor einem weiteren Abrutschen in die Kriminalität zu bewahren. Um zu gewährleisten, dass diese Betreuung von Jugendlichen auch tatsächlich funktioniert, plädiert er eindringlich für eine selbständige Jugendgerichtsbarkeit in Wien.

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Seiten

55 S.

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Wiener Vorlesungen im Rathaus; 152