Interkommunale Zusammenarbeit und Art. 28 Abs. 2 GG

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SEBI: CM 102

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Zusammenfassung

Die untereinander abgestimmte Verwaltungsarbeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden läßt sich in die faktische interkommunale Zusammenarbeit (hier kommt die Zusammenarbeit insbesondere durch den koordinierend wirkenden Druck der sozio-ökonomischen Verhältnisse zustande) und organisierte interkommunale Zusammenarbeit unterteilen.Hierbei sind vor allem als Formen der Zusammenarbeit die ständige Beratung mit den Partnern (Koordination), die Übertragung einer Aufgabe zur Erfüllung auf eine benachbarte kommunale Körperschaft (nachbarschaftliche Delegation) und die Erledigung von Aufgaben durch eigens zu diesem Zweck geschaffene interkommunale Verbände zu nennen.Die Untersuchung kommt weiter zu dem Ergebnis, daß die Garantien des Art. 28 (2) GG nur wenige Aussagen über die interkommunale Zusammenarbeit zulassen. chb/difu

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Kommunale Zusammenarbeit, Gemeindeverband, Selbstverwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation

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Münster:(1966), 100 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1966)

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Kommunale Zusammenarbeit, Gemeindeverband, Selbstverwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsorganisation

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