Vergaberecht und subjektiver Rechtsschutz. Eine Darstellung nach europäischem und deutschem Recht.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/50

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DI

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Zusammenfassung

Unter dem Druck des fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses gerät die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in den Wettbewerb und den Bieterschutz, anstelle von Protektionismus und staatlicher Verteilungswirtschaft. Damit wird auf das herkömmliche deutsche Vergaberecht nicht unerheblich Einfluß genommen. In Deutschland wurden die Vorschriften des Europarechts zur Vergabe von Staatsaufträgen in Form der sogenannten haushaltsrechtlichen Lösung umgesetzt, welche von Brüssel stark kritisiert wurde. Der Beschluß des Bundeskabinetts vom 25.9.1996 ist ein wichtiger Einschnitt in diese Entwicklung, wonach das Vergaberecht auf eine andere, nicht mehr haushaltsrechtliche Grundlage gestellt werden soll. Zudem soll ein gerichtlicher Rechtsschutz für sich benachteiligt fühlende Bürger eingeführt werden. Zum ersten Mal soll der Bieter subjektive Rechte im Vergabeverfahren zugestanden bekommen, also einen gerichtlichen Rechtsschutz erhalten. kirs/difu

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297 S.

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