Das neue Raumplanungsgesetz und seine Zielsetzung. Vortrag vom 16. Januar 1979, gehalten an der Tagung der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung in Zürich, unter dem Thema "gut planen - wohnlich bauen".

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IRB: Z 890
SEBI: Zs 1741-4

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Zusammenfassung

Das neue Raumplanungsgesetz bringt eine Reihe wertvoller neuer Bestimmungen. Artikel 1 enthält die wichtigsten Programmpunkte einer vernünftigen Raumordnungspolitik; Artikel 3 enthält Neuregelungen zum Schutz der Landschaft, zur Siedlungsgestaltung nach den Bedürfnissen der Bevölkerung, zum Schutz von Wohngebieten vor schädlichen Einwirkungen u.a.; die Artikel 12, 13 und 14 regeln das Einigungsverfahren für den Fall von Missstimmigkeiten zwischen Bund und Kantonen, Planungs- und Koordinationspflichten zu Lasten öffentlicher Körperschaften. Der Autor begründet die Notwendigkeit der Raumplanung. Seine grundsätzliche Forderung lautet, dass Raumplanung einer menschenfreundlichen Politik zu dienen habe. bm

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Schlagwörter

Recht, Raumordnung, Planungsrecht, Raumplanungsgesetz, Inhalt, Notwendigkeit, Überblick

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Plan, Solothurn 36(1979)Nr.3, S.II-VII

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Recht, Raumordnung, Planungsrecht, Raumplanungsgesetz, Inhalt, Notwendigkeit, Überblick

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