Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), Stand der Technik (SdT) und beste verfügbare Techniken (BVT).
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DE
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München
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0016-3651
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IRB: Z 50b
ZLB: Zs 3026-4
BBR: Z 128
ZLB: Zs 3026-4
BBR: Z 128
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Abstract
Der Autor ist der Auffassung, daß die bewährte Arbeitsteilung zwischen Gesetzgebung und technischer Normung in Gefahr gerät. Der Gesetzgeber übernehme immer mehr selbst die Detailregelungen in den sogenannten untergesetzlichen Regelwerken. Dies betreffe nicht nur den sicherheitstechnischen Bereich, sondern vor allem auch den Sektor Umweltschutz. Die Begriffe zur Beschreibung des Niveaus technischer Anforderungen (Generalklausel) sollten im Hinblick auf Praktikabilität definiert und europäisch harmonisiert werden. Dies erfordere den Dialog zwischen Gesetzgeber, Verwaltung und den Trägern der Normung. Der Autor betont, daß er keine "abgestimmte Verbandsmeinung" dargelegt.
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Gas- und Wasserfach. Wasser - Abwasser
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Nr.5
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S.243-251