Grenzen und Formen der mittelbaren Kommunalverwaltung.
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SEBI: 82/425
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Zusammenfassung
Kommunale Aufgaben werden zunehmend auch mittelbar durch ausgelagerte Verwaltungsträger erledigt, die öffentlich- oder privatrechtlich organisiert sein können. diese ausgelagerten Verwaltungsträger bilden zusammen mit den eigenen Organisationseinheiten die kommunale Gesamtverwaltung.Der Verfasser geht der Frage nach, inwieweit und in welchen Formen die Übertragung kommunaler Aufgaben insbesondere auf privatrechtrechtliche Verwaltungsträger und auf sonstige Private zulässig ist.Im Rahmen der Zulässigkeit von solchen Auslagerungen muß die Überwach- und Steuerbarkeit kommunaler Verwaltungsträger und gleichzubehandelnder sonstiger Privater gewährleistet sein.Die Aufsichtsbehörden haben im Zuge der Kommunalaufsicht auch das Vorhandensein und gegebenenfalls die Schaffung und Nutzung eines Lenkungsinstrumentariums zu prüfen und auch durchzusetzen. ks/difu
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Kommunalverwaltung, Mittelbarkeit, Aufgabenauslagerung, Privatrecht, Verwaltungsträger, Kommunalrecht, Kommunalbetrieb, Verwaltungsorganisation
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Stuttgart:Kohlhammer (1981), XLIX, 369 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1981)
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Kommunalverwaltung, Mittelbarkeit, Aufgabenauslagerung, Privatrecht, Verwaltungsträger, Kommunalrecht, Kommunalbetrieb, Verwaltungsorganisation
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Schriften zur Öffentlichen Verwaltung; 20