Die Zulässigkeit der Enteignung zugunsten Privater.
Lang
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Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: 97/125
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Grundsätzlich ist eine Enteignung zugunsten Privater zulässig, da die Enteignung ein zweckorientiertes Rechtsinstrument zur Erledigung von Aufgaben im öffentlichen Interesse ist. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Darstellung der historischen Grundlagen des Enteignungsrechts bis zum Inkrafttreten des GG. Anschließend wird ein Überblick über die einfach-gesetzlichen Grundlagen des Enteignungsrechts gegeben, um dann die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu erörtern. Schwerpunkt der Arbeit bildet die systematische Untersuchung aller Voraussetzungen der Enteignungen daraufhin, ob sie einer Begünstigung entgegenstehen; insbesondere wird auf die Einhaltung des gesetzlichen Enteignungszwecks eingegangen. Abschließend wird anhand von Einzelbeispielen gezeigt, auf welche Art und Weise die Theorien die Praxis privatbegünstigter Enteignungen zu prägen imstande sind. kirs/difu
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252 S.
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1911