Nur noch kurze Genehmigungen für Linienverkehre mit Bussen? Ein falsches Urteil des VG Minden stiftet Verwirrung.

Lenz, Christofer
Alba
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Datum

2006

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Herausgeber

Alba

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

Sprache

ISSN

0722-8287

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 3393
BBR: Z 529
TIB: ZO 1831

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden setzt als regelmäßige Dauer einer Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf die Zeitspanne von vier bis sechs Jahren fest. Damit unterschreitet es deutlich den gesetzlich zulässigen und bis jetzt auch üblichen Höchstrahmen von acht Jahren. Im konkreten Fall gab es triftige Gründe für eine Unterschreitung der acht Jahre. Für eine darüber hinausgehende allgemeine Aussage bestand im entschiedenen Fall aber weder die Notwendigkeit noch findet sich hierfür eine rechtliche Grundlage. Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles an. difu
A judgement by the Administrative Court at Minden appoints for a constant licence period of four to six years for vehicles in line operation. This decision falls below the legal allowed eight years period which has been very common until now. Actually, in this case were some cogent reasons to decide falling below the eight years period but however, there was no necessity of a general statement in excess or even a legal base to do so. It s always depending on the individual case and its circumstances. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Der Nahverkehr

Ausgabe

Nr. 7/8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 26-27

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen