L'examen de compatibilite ecologique". Nouvel obstacle sur le parcours de la construction. (Die "Prüfung der ökologischen Verträglichkeit". Ein neues Hindernis im Bauablauf.)
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1986
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IRB: Z 1158
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Zusammenfassung
Das im Oktober 1983 verkündete Gesetz über den Umweltschutz schreibt vor allem eine Prüfung der ökologischen Verträglichkeit für Anlagen vor, die erhebliche Schäden für die Umgebung hervorrufen können. Eine Verordnung soll die Abwicklung dieser Prüfung festlegen sowie die Anlagen die ihr unterliegen und die Organe, die sie durchführen nennen. Der Entwurf der Verordnung, deren Inhalt besprochen wird, ist einem Konsultationsverfahren unterworfen worden. Mit dem Inkrafttreten - voraussichtlich im Juni 1987 - wird eine ganze Reihe wichtiger Verordnungen zum Gesetz über den Umweltschutz erscheinen. Es erscheint sicher, dass diese Prüfung neue Einschränkungen und neue administrative Hindernisse für die Bauindustrie bringen wird. (ro)
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In: Chantiers, 17(1986), Nr.11, S.1095-1099, Abb.