"Effektiver Rechtsschutz" - grundrechtlicher Anspruch oder Leerformel?
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1986
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ZZ
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SEBI: 87/2578
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Zusammenfassung
Ist der "effektive Rechtsschutz" in erster Linie ein Schlagwort, mit der die rechtspolitische Forderung des Bürgers gegen den Staat umschrieben wird, oder hat er für die Rechtsanwendung Bedeutung?Das Bundesverfassungsgericht hat den Inhalt des Art. 19 Absatz 4 Grundgesetz als Garantie des umfassenden Rechtsschutzes gesehen.Dennoch hat es in seiner weiteren Rechtsprechung den Begriff "effektiver Rechtsschutz" geprägt und weiterentwickelt.Der Begriff "effektiver Rechtsschutz" taucht in den unterschiedlichsten Zusammenhängen auf: Im Zusammenhang mit der Eigentumsgarantie zum Beispiel oder als Ausfluß der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG.Im Rahmen der Arbeit versucht der Autor zu klären, ob dieser Begriff überhaupt einen faßbaren Inhalt hat und welcher Rechtsschutz mit "effektiv" gemeint sein kann, wobei er sich bei der Untersuchung auf die Ausgestaltung des Begriffes durch das Bundesverfassungsgericht beschränkt. gzi/difu
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Konstanz: Hartung-Gorre (1986), 179 S., Lit.(jur.Diss.; Konstanz 1985)
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Serie/Report Nr.
Konstanzer Dissertationen; 102