Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege. Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baummaßnahmen. RAS-LP 4
FGSV Verl.
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FGSV Verl.
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DE
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Köln
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ZLB: 2001/257-4
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Abstract
In den Richtlinien werden die bisherigen Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Sträuchern (RAS-LP 4, Ausgabe 1986) eingearbeitet, wobei die neuesten fachlichen Erkenntnisse berücksichtigt wurden. Darüber hinaus werden die Richtlinien ergänzt um den Schutz sonstiger Vegetationsbestände und wild lebender Tiere. Um einen möglichst wirkungsvollen Schutz zu erreichen, geben die Ausführungen für die verschiedenen Realisierungsstufen einer Baumaßnahme jeweils Schutz- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen vor. Die Richtlinien sind im engen Zusammenhang mit der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu sehen. Diese DIN-Norm verweist in den Ausführungen zu Schadensursachen und Schutzmaßnahmen auf zusätzliche Hinweise und graphische Darstellungen der RAS-LP 4. eh/difu
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32 S.
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FGSV-Arbeitspapier; 293/4