Die Praxis der Geschlossenen Unterbringung in Hamburg. Zwischenergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
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Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.

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Hannover

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1612-1864

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Abstract

Die Ausführungen machen deutlich, dass die Probleme der Einrichtung in Hamburg owohl konzeptionell, als auch politisch bedingt sind. Insgesamt haben sich die Zweifel an der Tauglichkeit einer geschlossenen Einrichtung als Hilfe zur Erziehung bestätigt. Der Widerspruch zwischen einer vertrauensvollen Beziehungsarbeit und den Kontroll- und Sanktionsfunktionen der Erzieherinnen und Erzieher bis hin zum Einschließen bleibt ungelöst. Die pädagogische Notwendigkeit einer kontinuierlichen und langfristigen Betreuung steht der rechtlichen Notwendigkeit entgegen, Freiheitsentziehungen möglichst kurz zu gestalten. Eine pädagogische Arbeit kann kaum stattfinden, da die Jugendlichen nur das Ziel haben, kaum stattfinden, da die Jugendlichen nur das Ziel haben, den geschlossenen Bedingungen zu entweichen, während es Aufgabe der Pädagogen ist, die Geschlossenheit zu gewährleisten. Zusätzlich führt die gemeinsame Unterbringung von mehreren straffälligen Jugendlichen zu einem erhöhten Gewaltpotenzial in der Einrichtung, demdie Pädagogen oft hilflos gegenüberstehen. difu

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Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe

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Nr. 1

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S. 64-67

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