Stellungnahme zu den Kosten der Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes von Bonn nach Berlin.
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1990
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SEBI: 91/3652-4
BBR: C 21 328
BBR: C 21 328
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Zusammenfassung
Der Begriff "Verlagerung des Parlaments- und Regierungssitzes" erscheint nur auf den ersten Blick eindeutig.Sicherlich ist damit der Umzug des Parlamentes, des Kanzleramtes und der Ministerien zu verstehen; welche nachgeordneten Behörden noch mit zu berücksichtigen sind, liegt heute nicht eindeutig fest.Aus diesem Grunde tauchen in der öffentlichen Diskussion um die Verlagerung des Parlaments- und Regierungssitzes eine Vielzahl von Alternativen auf, die sich danach unterscheiden, welche staatlichen oder nicht-staatlichen Institutionen aus Bonn und Umgebung nach Berlin umziehen sollten.Bereits wesentlich weitergehend sind Varianten, die einen Gegen-Umzug bestehender öffentlicher Einrichtungen aus Berlin nach Bonn zum Gegenstand haben.Jede dieser Alternativen und Varianten wäre, wenn sie realisiert würde, mit anderen finanziellen Erfordernissen und Auswirkungen verbunden.Die Prognos AG legt die im Rahmen des Auftrags (Kurzgutachten zu den "Kostenaspekten der Verlagerung des Parlaments- u.Regierungssitzes") durchgeführten Untersuchungen und Berechnungen sowie die gewonnenen Ergebnisse und Aussagen vor.Das Kurzgutachten wurde von der Stadt Bonn in Zusammenarbeit mit dem Land NRW in Auftrag gegeben worden. geh/difu
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Köln: (1990), II, 53 S., Tab.