Die subjektiven öffentlichen Rechte des Kindes auf Erziehungsleistungen nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 70/758

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Seit Erlaß des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (RJWG) im Juli 1922 besteht Streit über die Frage, ob dieses Gesetz Grundlage für subjektive öffentliche Rechte des Kindes auf Erziehungsleistungen ist.Die Novelle zum RJWG von 1961 versucht, die Verpflichtung zur Erziehungshilfe neu zu ordnen.Das Gesetz enthält seither einige Normen, die die Verpflichtung des Jugendamtes zur Gewährung öffentlicher Jugendhilfe deutlich werden läßt.Die Arbeit untersucht, ob sich diese Verpflichtung inzwischen zu subjektiven öffentlichen Rechten auf Erziehungsleistungen verfestigt haben.Insbesondere wird geprüft, ob das Jugendwohlfahrtsgesetz einen Rechtsanspruch auf Erziehung gewährt und in welchem Verhältnis die subjektiven öffentlichen Rechte des Kindes zum Grundsatz des Kostennachrangs stehen.Es wird u. a. festgestellt, daß das JWG ein ,,subsidiäres'' Recht des Kindes auf Erziehung enthält sowie die subjektiven öffentlichen Rechte auf Pflegekinderaufsicht, Bestellung eines Erziehungsbeistandes und auf freiwillige Erziehungshilfe regelt.

Description

Keywords

Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Öffentliche Aufgabe, Recht, Sozialkosten, Bildung, Jugendwohlfahrtsgesetz, Kind, Erziehung, Sozialarbeit

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Frankfurt/Main: (1969) 99 S., Lit.; Zus.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Öffentliche Aufgabe, Recht, Sozialkosten, Bildung, Jugendwohlfahrtsgesetz, Kind, Erziehung, Sozialarbeit

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries