Die subjektiven öffentlichen Rechte des Kindes auf Erziehungsleistungen nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz.

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SEBI: 70/758

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Zusammenfassung

Seit Erlaß des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (RJWG) im Juli 1922 besteht Streit über die Frage, ob dieses Gesetz Grundlage für subjektive öffentliche Rechte des Kindes auf Erziehungsleistungen ist.Die Novelle zum RJWG von 1961 versucht, die Verpflichtung zur Erziehungshilfe neu zu ordnen.Das Gesetz enthält seither einige Normen, die die Verpflichtung des Jugendamtes zur Gewährung öffentlicher Jugendhilfe deutlich werden läßt.Die Arbeit untersucht, ob sich diese Verpflichtung inzwischen zu subjektiven öffentlichen Rechten auf Erziehungsleistungen verfestigt haben.Insbesondere wird geprüft, ob das Jugendwohlfahrtsgesetz einen Rechtsanspruch auf Erziehung gewährt und in welchem Verhältnis die subjektiven öffentlichen Rechte des Kindes zum Grundsatz des Kostennachrangs stehen.Es wird u. a. festgestellt, daß das JWG ein ,,subsidiäres'' Recht des Kindes auf Erziehung enthält sowie die subjektiven öffentlichen Rechte auf Pflegekinderaufsicht, Bestellung eines Erziehungsbeistandes und auf freiwillige Erziehungshilfe regelt.

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Schlagwörter

Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Öffentliche Aufgabe, Recht, Sozialkosten, Bildung, Jugendwohlfahrtsgesetz, Kind, Erziehung, Sozialarbeit

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Frankfurt/Main: (1969) 99 S., Lit.; Zus.

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Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Öffentliche Aufgabe, Recht, Sozialkosten, Bildung, Jugendwohlfahrtsgesetz, Kind, Erziehung, Sozialarbeit

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